Heizung-Sanitär-Klempnerei-Leichtmetalldach Matthias Schwarzenberger in Glauchau

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  Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien ab März 2011
 
Sie betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkessel, Wärmepumpen und Holzheizungen.

- Sonnenkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird befristet auf nun 120 Euro/qm angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) wird sie wieder auf 90 Euro/qm abgesenkt. Zum Jahreswechsel sinkt auch der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder für Solarthermie plus Biomasse von 600 Euro auf 500 Euro.

- Kesseltausch
Bei Verknüpfungen von Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit dem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel kann zusätzlich zu der Basisförderung bis 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) ein Bonus von 600 Euro gewährt werden. Der Bonus sinkt danach auf 500 Euro.

- Biomasseanlagen
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden wieder mit einer Pauschale von 1.000 Euro gefördert. Bedingung ist, dass sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkesseln und  Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

- Wärmepumpen
Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. So wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 1,3.

Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist nunmehr die Wärmeleistung anstatt bisher die Wohnfläche. Die bisherige Förderhöhe bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in den Einfamilienhäusern bis hin zu mehr als 11.000 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Die Basisförderung für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt pauschal 900 Euro je Anlage. Bei einer Anlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW beträgt die Förderung pauschal 1.200 Euro je Anlage.

 
Förderanträge können ab sofort gestellt werden!

Quelle: www.bafa.de

 

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